Rettungsgasse

Bei Stau Rettungsgasse!

Rettungsgasse im Straßenverkehr

Wer darf die Rettungsgasse befahren?

Die Rettungsgasse ist für die Benutzung von Polizei- und Hilfsfahrzeugen vorgesehen. Dies sind unter anderem: Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und Notarzt- dienste, Technisches Hilfswerk, Abschlepp- und Ber- gungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Autobahn- und Straßenmeistereien.

Wenn Sekunden über Leben entscheiden

Rettung in Not

In Hessen gibt es jährlich rund 140.000 Verkehrsunfälle. Bei mehr als 20.000 davon werden Menschen verletzt. Nicht selten hängen das Leben und die Gesundheit der Unfallopfer davon ab, wie schnell sie Hilfe erhalten. Oft zählt jede Minute. Wertvolle Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann. Damit die Rettungskräfte den Unfallopfern helfen können, müssen sie möglichst ungehindert zum Unfallort kommen.