Die Rettungsgasse ist für die Benutzung von Polizei- und Hilfsfahrzeugen vorgesehen. Dies sind unter anderem: Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und Notarzt- dienste, Technisches Hilfswerk, Abschlepp- und Ber- gungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Autobahn- und Straßenmeistereien.